Strompreise

Strompreise: Zusammensetzung anhand eines Beispiels der Stadtwerke Herborn

Da sich bei über 900 Stromanbieteren und vielen Tausend verschiedenen Stromtarifen die Strompreise naturgemäß unterschiedlich zusammensetzen, soll hier anhand eines durchschnittlichen Privatkunden bei den Stadtwerken Herborn, welche freundlicherweise entsprechende Zahlen (Anfang 2009) zur Verfügung gestellt haben, die Zusammensetzung erläutert werden. Bei Industrie- und Gewerbekunden weichen die Zahlen meist deutlich ab, da diese auf Grund erhöhter Abnahmemengen deutlich bessere Preise erzielen und es somit zu einer prozentualen Verschiebung in der Zusammensetzung der Strompreise kommt.

  1. Strombeschaffung ca. 36%. Die großen Kraftwerksbetreiber erzeugen ihren Strom selber, anstelle der Baschaffungskosten fallen bei ihnen Produktionskosten an. In diesem Fall ist der Anteil meist etwas geringer, da für den Strom keine zusätzlichen Vertriebskosten, Margen usw. aufgewendet werden müssen. Stromanbieter, welche den Strom nicht selber erzeugen haben Beschaffungskosten, das heißt sie kaufen den Strom über Großhandelsmärkte wie der Strombörse EEX in Leipzig. Auch die Zusammensetzung (Strommix) wirkt sich stark auf die Produktions- bzw. Beschaffungskosten aus. Ökostrom ist deutlich teurer, Atomstrom wesentlich günstiger als der Durchschnitt.
  2. Netznutzung ca. 27%. Die Netzbetreiber sind für den Unterhalt, swn Ausbau und die Instandsetzung des deutschen Stromnetzes verantwortlich. Dafür erheben sie von jedem Stromanbieter für den Transport des Stroms zum Endkunden eine Gebühr bzw. ein Durchleitungsendgeld.
  3. Mehrwertsteuer ca. 16%. Auf den Netto-Gesamt-Strompreis findet der allgemeingültige Steuersatz von 19% Anwendung. Dies bedeutet rechnerisch einen Anteil von etwas mehr als 16% vom Brutto-Gesamt-Preis.
  4. Stromsteuer ca. 8%. Die Stromsteuer gehört zur Ökosteuer und wird als Mengensteuer auf den Energieverbrauch bzw. umweltschädliches Verhalten erhoben. Sie gilt für allgemein als umweltschädigend eingestufte Rohstoffe wie Kohle oder Erdöl.
  5. Konzessionsabgabe ca. 6%. Die Konzessionsabgabe wird durch die örtliche Gemeinde erhoben und beinhaltet das Recht, öffentliche Straßen und Wege für die Verlegung von elektrischen Leitungen zu nutzen.
  6. EEG-Umlage ca. 4%. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz verpflichtet den Stromversorger zu einer Abgabe, die zur Förderung von Energieversorgungsanlagen auf Grundlage sich erneuernder Energiequellen (z.B. Windkraftanlagen) genutzt wird.
  7. Vertriebskosten ca. 2%. In den Vertriebskosten werden alle Kosten erfasst, die der Energieversorger im Rahmen der Strombelieferung erbringt z.B. Kundenservice, Verwaltung, Rechnungswesen usw.
  8. KWK-Umlage ca. 1%. Durch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz wird der Stromversorger zu einer Abgabe verpflichtet, die zur Unterhaltung, Erneuerung und zum weiteren Ausbau von Anlagen, welche nach dem Kraft-Wärme-Kopplung-Prinzip arbeiten, genutzt wird. Die in solchen Anlagen anfallende Abwärme bei der Stromerzeugung wird in Form von Fernwärme genutzt, was eine erhebliche Effizienzsteigerung zur Folge hat.